Fährtenhund und Fährtenarbeit
Die hervorragende Veranlagung von Hunden zum Verfolgen einer
Fährte sind angeboren und können daher auch mit einem jungen Hund
bereits - im Rahmen seiner körperlichen und psychischen
Belastbarkeit - trainiert werden. Ein Fährtenhund soll eine Fährte
(Fußspur), die vom Hundeführer selbst oder von einer dritten Person
gelegt wurde, verfolgen, die auf dieser Fährte ausgelegten
Gegenstände verweisen, also dem Hundeführer anzeigen, und die als
Verleitung gelegte Fährte einer zweiten Person, die die "richtige"
Fährte kreuzt, ignorieren.
Die Länge der Fährte und deren Alter (Liegezeit) wie auch die
Anzahl der Winkel in deren Verlauf und die Zahl der Gegenstände
sowie deren Größe variiert je nach Prüfungsstufe. Beim
Fährtensuchen ist wichtig, dass der Hund sicher auf der Fährte
verbleibt, in gleichmäßigem Tempo mit tiefer Nase sucht und die
Winkel nicht abkürzt oder überläuft. Die Gegenstände können vom
Hund aufgenommen oder - das wird meistens praktiziert - verwiesen
werden. Das Verweisen kann im Sitzen, Stehen oder Liegen erfolgen,
muss jedoch gerade und direkt am Gegenstand gezeigt werden. Der
Hundeführer folgt seinem Hund im Abstand von 10 Metern.
Das Mindestalter für eine Fährtenhundprüfung (FH) beträgt 20
Monate. Voraussetzung zur Teilnahme an einer FH - Prüfung ist die
absolvierte Begleithundeprüfung. Fährtenarbeit kann so gut wie
jeder Hund lernen.